VeriFactu-Hilfe

Umfassender Leitfaden zu VeriFactu: gesetzliche Anforderungen, Versand der Rechnungen, nötige Konfiguration und wichtige Fristen.

Allgemeine Informationen

VeriFactu (RD 1007/2023 und Orden HAC/1177/2024) verpflichtet zur Nutzung von Systemen, die Integrität, Unveränderlichkeit, Rückverfolgbarkeit und Aufbewahrung der Rechnungen sicherstellen. Es ist nicht optional und gilt für Unternehmer und Freiberufler.

TuneraFactum setzt dies automatisch um: verkettete Register, keine Bearbeitung nach Ausstellung, prüfbarer QR und korrekte Aufbewahrung.

Wie funktioniert der Versand?

  1. Automatischer Versand: Beim Erstellen wird die Rechnung sofort an die AEAT gesendet.
  2. Offizielle Prüfung: AEAT kann akzeptieren, mit Hinweisen akzeptieren oder ablehnen.
  3. Berichtigungen: Bei Ablehnung/Hinweis musst du eine Stornorechnung (rectificativa) erstellen.
  4. QR-Code: Alle Rechnungen enthalten den vorgeschriebenen QR zur Prüfung in der AEAT-Sede.
  5. Gewährte Integrität: Keine Bearbeitung nach Ausstellung; Änderungen nur per Rectificativa.

Bei technischem Verdacht: Support kontaktieren, um die Ablehnung zu prüfen.

Erforderliche Voraussetzungen

  • Digitales Zertifikat: Gültig, vom Inhaber/Unternehmen, von der AEAT akzeptiert.
  • Korrekter Kundendatensatz: Gültige NIF/CIF, exakte Firmierung, vollständige Adresse. AEAT validiert und kann bei Inkonsistenzen ablehnen.
  • Steuern: Richtige Steuersätze, Profile, Befreiungen/Sonderregime konfigurieren.
  • Serien und Nummerierung: Serien (A, B, R…) definieren, fortlaufend ohne Lücken/Duplikate; kein Auto-Reset außer du stellst es ein.
  • Firmendaten: Müssen mit AEAT-Daten übereinstimmen.

Das System verknüpft jeden Eintrag mit NIF, Nummer, Datum und Hash des vorherigen Eintrags für lückenlose Nachverfolgbarkeit.

Wichtige Termine

  • Verfügbar (optional): Juli 2025, empfohlen für Tests.
  • Pflicht Unternehmen: 1. Januar 2027.
  • Pflicht Selbstständige: 1. Juli 2027.
  • Verpflichtender Modus in TuneraFactum: Aktiv ab 1. Januar 2027 für alle.

Export & Backups

  • Aufbewahrung: Aufzeichnungen während der gesetzlichen Frist (i.d.R. 4 Jahre) aufbewahren.
  • Export: XML (offiziell), PDF und weitere Formate für Steuerberater oder Archiv.
  • Backups: Regelmäßige Sicherungen empfohlen, auch wenn automatisch an AEAT gesendet wird.

Rechtsgrundlagen

  • Ley 58/2003, General Tributaria (Art. 29.2.j)
  • Real Decreto 1007/2023
  • Orden HAC/1177/2024
  • Real Decreto 1619/2012 (Reglamento de facturación)